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Nicht betroffen von der EU-Neuregelung sind die "Altbesitzer". Denn: nach altem Recht erteilte Führerscheine - auch aus der Ex-DDR - bleiben grundsätzlich nach dem 1. Januar 1999 gültig.
Wer den Führerschein freiwillig umtauschen möchte, kann dies gegen Gebühr bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die alten Fahrerlaubnisklassen werden - unter den neuen Bezeichnungen - im EU-Führerschein bestätigt.
So erhält z. B. ein bisheriger Klasse-3-Fahrer die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, M und L.
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