Fahrschule VOSS
Fahrschule VOSS 

Wissenswertes rund um den Führerschein

Ablauf

Der Weg zu Deinem Führerschein

1. Anmeldung zur Fahrschule bei uns
2. Sehtest, "Erste Hilfe"-Ausbildung (kann auch vor der Ausbildung absolviert werden)
3. theoretischer Unterricht
4. Theorieprüfung 
5.  praktischer Unterricht
6. Praxisprüfung

Fahrschulwechsel

Wenn Sie die Fahrschule wechseln möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • In der "alten" Fahrschule schriftlich oder mündlich kündigen.
  • Über noch anfallende Kosten informieren und gegebenenfalls um Beratung bitten.
  • In der neuen Fahrschule anmelden.
  • Eine Ummeldung bei der Führerscheinstelle ist nicht notwendig, dies erledigen wir für Sie.

Die EU-Führerscheinklassen

Hier erfahren Sie, was sich genau hinter den einzelnen Führerscheinklassen verbirgt.

Der EU-Führerschein

So sieht er aus, der EU-Führerschein, das Plastikkärtchen und hier werden auch allen kleinen Symbolchen und sonst. Krümelchen darauf erklärt - für die, die es interessiert...

Besitzstand

Die Gültigkeit des Führerscheins, der ab dem 19. Januar 2013 erteilt wird ist jetzt auf
15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforder-
lich. Die Fahrerlaubnis bleibt aber gültig - es ist keine neue

Prüfung zu absolvieren.

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

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© Fahrschule VOSS, Inhaber Steffen Porst